Ein Projekt von Schulen ans Netz
Zur Startseite von Mixopolis 
MagazinClubsForenTrainigscenterMein Mixopolis
 
 
 

Neues Bewerbungsverfahren? Hallo, mein Name ist Nobody!

Zwei neue Studien belegen, was viele Bewerber mit Migrationserfahrung in Deutschland bereits seit Jahren erleben mussten: Wird der Migrationshintergrund offensichtlich, verschlechtern sich die Chancen im Bewerbungsverfahren. Ein Kommentar von E-Mentor Ali Dogan.

Zum Erfolg mit anonymisierten Bewerbungen?

Eine Studie von Ursula Boos-Nünning und Mona Granato aus dem Jahre 2008 setzt sich mit dem genannten Problem im Bewerbungsverfahren um eine betriebliche Ausbildungsstelle auseinander. Eine weitere Studie aus dem Jahre 2009, von Leo Kaas und Christian Manger, hat die Bewerbungen von Studenten für einen Job bzw. ein Praktikum im Blickfeld. Die Ergebnisse beider Studien sind ähnlich erschreckend: Bei Boos-Nünning/Granato hat sich herausgestellt, dass 41 Prozent der Bewerber ohne Migrationshintergrund, aber nur 29 Prozent mit einem Migrationshintergrund eine betriebliche Ausbildungsstelle erhalten haben. Die Wissenschaftler folgern daraus, dass nicht alleine die schlechteren Voraussetzungen diese Diskrepanz erklären können. Bei der zweiten Studie hingegen war die Ungleichbehandlung noch offensichtlicher, denn die Bewerber wurden fiktiv auf dieselben Qualifikationen gestuft. Trotz dieser gleichen Ausgangslage hatten Bewerber mit deutschem Namen 14 Prozent mehr positive Antworten als die mit türkischen Namen. In kleineren Unternehmen lag der Unterschied sogar bei 24 Prozent.


Kein Erfolg = Integrationsverweigerer?

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass gerade der schulische bzw. berufliche Erfolg in vielen Studien als Gradmesser für die erfolgreiche Integration einer ethnischen Gruppe herangezogen wird. Wer also schulisch/beruflich Erfolg hat, ist gut integriert. Wer keinen Erfolg hat, wird zuweilen als Integrationsverweigerer angesehen. Nun beißt sich die Katze in den eigenen Schwanz, wenn einerseits der Erfolg der Gruppe als Indikator für Integration genommen wird, andererseits aber gerade die Mehrheitsgesellschaft diesen Erfolg durch strukturelle Benachteiligung verhindert und schließlich der so eintretende Zustand wiederum den Menschen mit Migrationshintergrund vorgeworfen wird. Dass dieser Teufelskreis nicht gesellschaftlich korrekt sein kann, versteht sich von selbst.

Was stemmt sich gegen die strukturelle Benachteiligung auf dem Arbeitsmarkt?

Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christina Lüders, scheint eine Lösung für diese Konfliktlage gefunden zu haben. Anonymisierte Bewerbungen sollen verhindern, dass eine vorschnelle Aussonderung der Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund stattfindet. Diese Bewerbungen sollen weder ein Foto, noch Name, Adresse, Geburtsdatum oder Familienstand enthalten. Dadurch sei garantiert, dass zumindest der erste Zugang zu den Bewerbern chancengleich stattfindet.

Kritiker behaupten, dass eine solche anonymisierte Methode nicht umsetzbar sei. Die Unternehmen würden Methoden entwickeln, die Anonymität zu umgehen. So wären z.B. Kurzinterviews denkbar. Andererseits ergäben sich viele Individualisierungsmerkmale der Bewerber bereits aus dem Lebenslauf. So sei z.B. das Geschlecht bereits daraus abzuleiten, ob jemand Zivil- bzw. Wehrdienst gemacht habe. Schließlich sei das ein oder andere zu anonymisierende Merkmal für bestimmte Bewerbungsverfahren entscheidend.


"Wer neue Wege gehen will, muss alte Pfade verlassen"

Gleichheit bei der Auswahl
Anonymisierte Bewerbungen stellen in vielen Ländern der Welt, die damit bereits Erfolge verzeichnen, ein probates Mittel dar. Anstatt das Rad neu zu erfinden, könnte man diese Methode somit auch hierzulande übernehmen.

Diesen Kritikern muss jedoch entgegnet werden, dass die Studien einen klaren Verstoß sowohl gegen das Grundgesetz (Art. 3 GG), als auch gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) konstatieren. Solche kontinuierlich stattfindenden Verstöße können mitnichten hingenommen werden. Abhilfe muss geschaffen werden. Anonymisierte Bewerbungen stellen in vielen Ländern der Welt, die damit bereits Erfolge verzeichnen, ein probates Mittel dar. Auch in Deutschand wäre es denkbar. Wenn auch dadurch keine permanente Gleichheit bei der Auswahl gewährleistet wird, so werden zumindest die Chancen beim ersten Zugang angeglichen. Und bekanntlich sind es die ersten Sekunden, in denen bereits ein festes Urteil über Bewerbungskandidaten gefällt wird. Wenn also in diesen Momenten die objektiven Qualifikationen im Vordergrund stehen und nicht oberflächliche Eigenschaften, so wäre schon viel gewonnen. Hierbei kann das Argument nicht überzeugen, dass bestimmte Eigenschaften bei Bewerberinnenverfahren ausschlaggebend sind, denn in diesen Verfahren kann explizit darauf hingewiesen werden und diese Eigenschaft abgefragt werden, sodass diese Aussonderung ihre Berechtigung hätte. Juristisch gesprochen: Die Ungleichbehandlung hätte eine Rechtfertigung, sodass kein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichheitsrecht bestünde.

Von dieser Seite also ein klares Plädoyer für das anonymisierte Bewerbungsverfahren mit dem Hinweis auf Manfred Grau, der einmal gesagt hat: "Wer neue Wege gehen will, muss alte Pfade verlassen."


>

Zurück zur Übersicht

 
 
 

Mit dem Login akzeptiere ich die
Nutzungsbedingungen.
Noch nicht Mitglied?


 
Medienkompetenzförderung in  Ganztagshauptschulen