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Einbürgerungstest - gleiches Recht für alle?

Seit dem 1. September 2008 müssen alle Nicht-Deutschen, die einen deutschen Pass beantragen möchten, einen Einbürgerungstest absolvieren. Wirklich alle? Eine litauische Juristin konnte für sich eine Ausnahmeregelung erkämpfen.

Sie liebt Spargel und die deutschen Großstädte sowie das Bürgerliche Gesetzbuch. Trotzdem bekommt Danguole Hackel, die seit mehr als sieben Jahren in Deutschland lebt, keinen Deutschen Pass. Zumindest nicht, ohne den Einbürgerungstest gemacht zu haben und das, obwohl sie hier Jura studiert hat. Abgeschlossen hat sie mit einem sehr guten Prädikatsexamen. Sie kennt sich bestens aus im deutschen Recht und ist mit den Lebensgewohnheiten in Deutschland vertraut. Trotzdem hatte das Ordnungsamt anfangs darauf bestanden, dass sie den Einbürgerungstest macht. Eine Ausnahme könne nicht gemacht werden.

Erst nachdem sie ihr Anliegen auf Spiegel Online veröffentlicht hatte, wurde ihr vom zuständigen Ordnungsamt mitgeteilt, dass sie vom Einbürgerungstest befreit sei, ebenso wie alle Einbürgerungsbewerber, die einen rechts- oder verwaltungswissenschaftlichen Studienabschluss vorweisen können.

Was meinst du dazu? Sollte gleiches Recht für alle gelten, Studienabschluss hin oder her? Oder wäre es besser, wenn deutsche Behörden generell etwas flexibler handeln würden? Diskutiere mit im Forum – Gesellschaft & Kultur!


Bildquelle: © Gerd Altmann / PIXELIO


Zum Artikel auf Spiegel Online

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Regelrecht deutsch

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