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Das Arbeitszeugnis

Nach Abschluß von Praktikum, (Neben-)Job oder Ausbildung hast du Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dieses ist oft in einer ganz eigenen Sprache verfasst, so dass auch vermeintlich positive Formulierungen eine versteckte negative Botschaft übermitteln können.

Würdest du dich freuen, folgenden Satz in deinem Zeugnis zu lesen? "Herr/Frau XY war bei ihren Kolleginnen und Kollegen sehr beliebt". Eigentlich klingt's gut, oder? Die versteckte Botschaft, die dahinter steckt, ist: "Er/Sie hat während der Arbeitszeit ständig mit den Kollegen geschwätzt." Das möchte wohl keiner in seinem Zeugnis stehen haben.

Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, dem Angestellten ein wahrheitsgemäßes und wohlwollendes Zeugnis auszustellen. Natürlich möchte ein Arbeitgeber auch ausdrücken, wenn er mit dir nicht zufrieden war. Um mit dem Gesetz nicht in Konflikt zu kommen, hat sich im Laufe der Zeit eine eigene "Zeugnissprache" entwickelt. Mit ihrer Hilfe werden deine Leistungen wahrheitsgemäß dargestellt – und auch (harte) Kritik verbirgt sich hinter Formeln, die auf den ersten Blick wohlwollend klingen. Dabei gibt es allerdings Unterschiede zwischen verbotenen Geheimzeichen und Formulierungen, die vom Bundesarbeitsgericht anerkannt sind.

Die "Note" eines Arbeitszeugnisses wird mit verschiedenen Techniken verschlüsselt. Am deutlichsten ist die Technik der Formulierung. Hättest du gedacht, dass "Er erfüllte die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" einem "Sehr gut" entspricht, "Er hat die ihm übertragenen Aufgaben mit großem Fleiß und Interesse durchgeführt" aber schon ein "mangelhaft" bedeutet? Es ist zum Beipsiel auch wichtig, in welcher Reihenfolge die Dinge im Zeugnis stehen – damit kann darauf hingewiesen werden, dass du deine Prioritäten auf der Arbeit nicht richtig gesetzt hast.

Damit du dich etwas besser zurecht findest im rechtlichen Wirrwarr um das Arbeitszeugnis, kannst du mit diesem Kurs dein Wissen erweitern!


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